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Ein Komitee um den Schwyzer Nationalrat Pirmin Schwander hat Mitte Mai endlich die Volksinitiative zum Schutz vor den Kesb lanciert.

Mit dem neuen Verfassungsartikel soll Familien gegen unverhältnismässige Eingriffe der Behörden schützen. Anstelle der Kesb soll künftig automatisch die Familie zuständig sein, wenn eine Person urteilsunfähig wird oder das Kindswohl gefährdet ist. Will oder kann niemand der Angehörigen die Verantwortung übernehmen, soll dies weiter die Kesb tun. Heute gilt genau das Umgekehrte: Ausser die Betroffenen hätten einen Vorsorgeauftrag gemacht und Familienangehörige beauftragt, schreitet standardmässig die Kesb ein. Doch selbst ein Vorsorgeauftrag ist für die Kesb nicht verbindlich. Gemäss Art. 363 Abs.2 ZGB kann diese nämlich prüfen, ob die "beauftragte Person für ihre Aufgabe geeignet" sei. Damit beurteilt ausgerechnet jene Behörde die "Eignung" der beauftragten Person, deren Einmischung der Verfasser eines Vorsorgeauftrags meistens verhindern will. Aber dabei handelt es sich nur um einen der vielen Widersprüche des neuen Rechts, die eine Volksinitiative dringend nötig machen.

Unterschriftenbogen: www.kesb-initiative.ch
Komitee: KESB-Initiative, Postfach 322, 8853 Lachen SZ

In den letzten Jahren ist Familienpolitik immer mehr zur Wirtschaftspolitik geworden. Emanzipation, Geschlechtergerechtigkeit? Schaut man genauer hin, dann zeigt sich: Es geht weniger um die Würde von Frauen und Männern, sondern vielmehr darum, dass möglichst alle erwerbstätig sind und Einkommenssteuer zahlen. Kolumne von Giuseppe Gracia.

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Kommt und seht an unserem Familientag am 1. September 2018 wie es den Tigern geht. 

Im Walter-Zoo hat Tigerin Julinka drei Babies zur Welt gebracht. Das kam überraschend, noch vor einem Monat fiel ein «Schwangerschaftstest» negativ aus. Jetzt folgen für die Kätzchen heikle Tage.

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Familien mit drei und mehr Kindern sind im Trend. Für William und Kate ist das dritte Kind einfach nur schön – in den Palästen der königlichen Familie gibts genug Platz für ein zusätzliches Kinderzimmer. Normalsterbliche Familien stellt ein drittes Kind dagegen vor grosse Herausforderungen.

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Menschen suchen nach Nähe, Vertrautheit und Wohlgefühl. Zwischen reifen Menschen findet von Natur aus in der Folge Sex statt. Jedoch, auch von Natur aus, nicht zwischen Kindern und denen, die für sie verantwortlich sind.

Tagtäglich sorgen die vielen kinderreichen Mütter und Väter der IG Familie 3plus selber dafür, dass die zahlreichen Teller rechtzeitig auf dem Tisch stehen und gefüllt sind. Umso mehr freuten sich auch an diesem letzten Januar-Samstag widerum 150 Glückliche unter ihnen an der Einladung ins Bundeshaus.

Nachdem der Familientag der Interessengemeinschaft „ig3plus“ in den letzten Jahren jeweils im Walter Zoo in Gossau SG stattfand, wurde diesmal das Verkehrshaus Luzern als Standort ausgewählt. Wie gewohnt war der Eintritt für die Familien gratis. Über 700 Teilnehmende dankten es mit ihrem Besuch.

Die IG Familie 3plus ist ein Arbeitszweig des Vereins Arbeitsgruppe Jugend & Familie. Entsprechend wird all unsere rege Tätigkeit von den liebenswürdigen Gönnern dieses Vereins  getragen.

www.jugendundfamilie.ch

Spenden können von den Steuern abgezogen werden.
Wir danken Ihnen ganz herzlich!

IBAN: CH02 0077 9014 0157 5230 1
Arbeitsgruppe Jugend& Familie, Postfach 4053 8021 Zürich

Gaby und Peter Wenger haben 11 Kinder. BLICK hat die Grossfamilie in Waldenburg BL besucht. Wie die Wengers wohnen und was es bedeutet, einen 13-köpfigen Haushalt zu führen, hat Blick in einem Video festgehalten. Für unsere Grossfamilien alltäglich.

Das Stimmvolk wird voraussichtlich über das Fortpflanzungsmedizingesetz befinden. Das überparteiliche Komitee hat die nötigen Unterschriften für ein Referendum beisammen.

500 Teilnehmer am IG3plus-Familientag im Walter Zoo in Gossau SG.

In unserer Zeit der permanenten Optimierung individueller Lebensentwürfe wirkt dieser Ratschlag vielleicht allzu verstockt konservativ: Doch wer es irgendwie einrichten kann, wem Gesundheit und Glück das erlauben, dem empfehle ich Kinder.

Referendum gegen revidiertes Adoptionsrecht – Start der Sammelfrist